Präambel
Die Gruppe Happich Ellamp bekennt sich zu seiner sozialen Verantwortung und zu den zehn Prinzipien, die dem "Global Compact" zugrunde liegen. Zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele hat die Gruppe Happich Ellamp mit den internationalen Arbeitnehmervertretungen die nachfolgenden Grundsätze vereinbart.
Wir unterstützen die Initiative der Vereinten Nation und wollen gemeinsam mit anderen Unternehmen und Institutionen verhindern, dass der unumkehrbare Prozess der Globalisierung bei den Menschen auf dieser Welt Ängste auslöst; wir wollen das menschliche Gesicht der Globalisierung auch durch die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen zeigen.
Wir sind überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist; dies gilt auch für unsere Investoren, Geschäftspartner, Kunden und Beschäftigte. Nur so können wir zu weltweitem Frieden und weltweitem Wohlstand in der Zukunft beitragen.
Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Verantwortung ist allerdings, dass wir wettbewerbsfähig sind und dauerhaft bleiben. Die Wahrnehmung sozialer Verantwortung ist auch unverzichtbarer Bestandteil wertorientierter Unternehmensführung.
Die folgenden Grundsätze, die sich an den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation orientieren, gelten bei der Gruppe Happich Ellamp weltweit; bei ihrer Aufstellung wurden unterschiedliche Kulturen und die Vielfalt gesellschaftlicher Wertvorstellungen anerkannt und berücksichtigt.
Menschenrechte
Die Gruppe Happich Ellamp respektiert und unterstützt die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.
Zwangsarbeit
Die Gruppe Happich Ellamp ächtet jegliche Form von Zwangsarbeit.
Kinderarbeit
Die Gruppe Happich Ellamp lehnt vehement jegliche Kinderarbeit ab und bedient sich in keiner Weise dieser Art von Ausbeutung.
Die Gruppe Happich Ellamp setzt sich für die effektive Abschaffung ausbeuterischer Kinderarbeit ein.
Kinder dürfen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden. Ihre Würde ist zu respektieren.
Chancengleichheit
Die Gruppe Happich Ellamp verpflichtet sich, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen, sofern nicht nationales Recht ausdrücklich eine Auswahl nach bestimmten Kriterien vorsieht. Eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeitern wegen des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der Herkunft, der Religion, des Alters oder wegen der geschlechtlichen Ausrichtung darf nicht erfolgen.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
Die Gruppe Happich Ellamp achtet im Rahmen nationaler Vorschriften den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit".
Innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen werden Aufgaben und Verantwortungen, die im Rahmen der Diensterfüllung für die Unternehmensgruppe vollzogen werden, bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet. Dieser Gedanke zieht sich durch alle Hierarchieebenen unserer Unternehmensgruppe unter Berücksichtigung von leistungsdefinierten und landestypischen Faktoren konsequent durch.
Verhältnis zu Beschäftigten und Arbeitnehmervertretungen
- Die Gruppe Happich Ellamp erkennt das Menschenrecht an, sich gewerkschaftlich zu organisieren.
Bei Organisationskampagnen verhalten sich Unternehmen und Führungskräfte neutral; die Gewerkschaften
und das Unternehmen halten demokratische Grundprinzipien ein und stellen damit sicher, dass die Beschäftigten
eine freie Entscheidung treffen können. Das Recht auf Tarifverhandlungen wird respektiert.
Bei der Ausgestaltung dieses Menschenrechts sind nationale gesetzliche Regelungen und bestehende Vereinbarungen zu beachten, wobei das Recht auf Koalitionsfreiheit selbst in den Staaten gewährleistet wird, in denen die Koalitionsfreiheit nicht geschützt ist. - Die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften wird konstruktiv gestaltet. Dabei wird ein fairer Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens und den Interessen der Beschäftigten angestrebt. Auch bei strittigen Auseinandersetzungen bleibt es das Ziel, eine tragkräftige konstruktive Zusammenarbeit auf Dauer zu bewahren.
- Es ist das Ziel des Unternehmens, den einzelnen Mitarbeiter möglichst unmittelbar einzubeziehen, zu informieren und zu beteiligen. Das Verhalten und der Umgangston gegenüber den Mitarbeitern sind von Respekt und Fairness geprägt.
Arbeitsbedingungen
Die Gruppe Happich Ellamp wendet sich gegen alle ausbeuterischen Arbeitsbedingungen.
Gesundheitsschutz
Die Gruppe Happich Ellamp gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
Entlohnung
Die Gruppe Happich Ellamp achtet das Recht auf eine angemessene Entlohnung, die sich mindestens an den gesetzlich garantierten Mindestlöhnen und am jeweiligen Arbeitsmarkt orientiert.
Arbeitszeit
Die Gruppe Happich Ellamp gewährleistet die Einhaltung der jeweiligen nationalen Regelungen und Vereinbarungen zur Arbeitszeit und zu regelmäßigem bezahlten Erholungsurlaub.
Qualifizierung
Die Gruppe Happich Ellamp unterstützt die Qualifizierung der Beschäftigten, um so ein hohes Leistungsniveau und qualitativ hochwertige Arbeit zu ermöglichen.
Korruptionsbekämpfung
Grundlage einer erfolgreichen und nachhaltigen Geschäftstätigkeit ist ein integeres und transparentes unternehmerisches Handeln. Daher lehnt die Gruppe Happich Ellamp jegliches korruptive und unternehmensschädigende Verhalten ab und wird dieses bekämpfen.
Zulieferer
Die Gruppe Happich Ellamp unterstützt und ermutigt seine Zulieferer, in ihren Unternehmen vergleichbare Grundsätze einzuführen und umzusetzen. Die Gruppe Happich Ellamp erwartet von seinen Zulieferern, diese Grundsätze als Basis für gegenseitige Beziehungen anzuwenden.
Die Gruppe Happich Ellamp sieht darin eine sehr gute Grundlage für dauerhafte Geschäftsbeziehungen.
Verfahren der Umsetzung
Diese Grundsätze sind für die Gruppe Happich Ellamp weltweit verbindlich. Für alle Beschäftigten, auch für die Führungskräfte, werden die Grundsätze konkretisiert und umgesetzt.
Diese Grundsätze werden allen Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen in geeigneter Form zugänglich gemacht. Die Kommunikationsmaßnahmen werden zuvor mit den Arbeitnehmervertretungen beraten.
Für die Einhaltung der Grundsätze sind die Geschäftsleitungen der jeweiligen Einheiten verantwortlich; sie werden hierfür geeignete Maßnahmen ergreifen. Sie benennen Ansprechpartner, an die sich Geschäftspartner, Kunden und Beschäftigte im Einzelfall wenden können. Aus einer Eingabe dürfen keine nachteiligen Folgen für den resultieren, der sie vorbringt.
Die Geschäftsführung der Gruppe Happich Ellamp berichtet und berät mit den internationalen Arbeitnehmervertretungen regelmäßig über die Wahrnehmung sozialer Verantwortung im Unternehmen und die Umsetzung dieser Grundsätze.
Wuppertal, im Februar 2007
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Pierfrancesco Corcione (Chief Executive Officer) |
Paolo Petruccioli (VP Human Resoures) |


